Prüfung von Anträgen auf Eintragung einer Baulast in das Baulastenverzeichnis

Information zu der Leistung

Durch Erklärung einer Baulast übernehmen Grundstückseigentümer öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu einem ihre Grundstücke betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen (z.B. Zuwegung oder Erschließung) nach § 80 Thüringer Bauordnung.

Benötigte Unterlagen

  • formeller Antrag
  • beglaubigter Grundbuchauszug vom belasteten Grundstück (nicht älter als 4 Wochen)
  • Handelsregisterauszug (nicht älter als 4 Wochen)
  • aktueller Auszug aus der Liegenschaftskarte - Format A4, maximal Format A3
  • 4 Lagepläne mit eingezeichneter und bemaßter Baulastfläche von einem amtlich bestellten Vermessungsingenieur

Kosten

50,- EUR bis 1000,- EUR entsprechend Thüringer Baugebührenverordnung

Ansprechpartner

Frau Bauman
Sachbearbeiterin
workTel. +49 361 655-3506+49 361 655-3506faxFax +49 361 655-3509
Frau Engelhardt
Sachbearbeiterin
workTel. +49 361 655-3536+49 361 655-3536faxFax +49 361 655-3509
Frau Gentzsch
Sachbearbeiterin
workTel. +49 361 655-3547+49 361 655-3547faxFax +49 361 655-3509

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