Vorläufiger Personalausweis

Information zu der Leistung

Benötigen Sie sofort einen Personalausweis, kann Ihnen ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden. Dieser ist maximal drei Monate gültig.

  • persönliche Vorsprache erforderlich 
  • sofortige Ausstellung erfolgt nur, wenn der Antragsteller kein gültiges Personaldokument (Personalausweis oder Reisepass) besitzt
  • persönliches Erscheinen von Kindern ebenfalls erforderlich

Benötigte Unterlagen

  • 1 aktuelles biometrisches Passbild
    • Es besteht im Bürgeramt die Möglichkeit unter Nutzung des Fotoautomaten "Speed-Capture-Station" ein biometrisches Passfoto zum Preis von 4,50 EUR zu erstellen. Der Automat ist für Brillenträger und für Personen unter 1,20 m nur bedingt nutzbar. Das Foto wird ausschließlich zur Bearbeitung Ihres Anliegens verwendet und kann Ihnen nicht in ausgedruckter oder elektronischer Form zur Verfügung gestellt werden. Bitte begeben Sie sich bei Terminbuchung rechtzeitig vor Ihrem gebuchten Termin zum Fotoautomaten im 1. Obergeschoss (Neubau, Großraumbüro Meldeangelegenheiten). Planen Sie hierfür bitte ca. 15 Minuten ein. Weitere Informationen zum Fotoautomaten "Speed-Capture-Station".
  • weitere Unterlagen siehe unter Personalausweis
  • bei Minderjährigen siehe Unterlagen Dokument für Minderjährige

Wichtig

In Zweifelsfällen kann die Passbehörde weitere Unterlagen verlangen (zum Beispiel Sorgerechtsbeschlüsse, aktuelle Personenstandsurkunden, Nachweise über die deutsche Staatsangehörigkeit). In diesen Fällen ist es unter Umständen erforderlich, dass Sie ein weiteres Mal persönlich vorsprechen. Wir empfehlen daher vorhandene Nachweise zum Sorgerecht stets mitzubringen!

Kosten

Gebühr 10,- EUR

Zuständige Stelle