Vorläufiger Reisepass

Information zu der Leistung

  • persönliche Vorsprache erforderlich
  • Ausstellung nur im Einzelfall und nach Überprüfung der Sachlage unter Vorlage der Reiseunterlagen, wenn in der Kürze der Zeit die Ausstellung eines Expressreisepasses (s.u. Reisepass) nicht möglich ist. Die Entscheidung, welche Art Dokument ausgestellt wird, obliegt allein der Passbehörde.
  • Antragstellung für Minderjährige erfolgt durch die Sorgeberechtigten (siehe Dokumente für Minderjährige)
  • persönliches Erscheinen von Kindern ebenfalls erforderlich
  • Sie müssen nachweisen oder glaubhaft machen, dass Sie den vorläufigen Reisepass dringend benötigen.

Benötigte Unterlagen

  • 1 aktuelles biometrisches Passbild, weitere Unterlagen siehe unter Reisepass
    • Es besteht im Bürgeramt die Möglichkeit unter Nutzung des Fotoautomaten "Speed-Capture-Station" ein biometrisches Passfoto zum Preis von 4,50 EUR zu erstellen. Der Automat ist für Brillenträger und für Personen unter 1,20 m nur bedingt nutzbar. Das Foto wird ausschließlich zur Bearbeitung Ihres Anliegens verwendet und kann Ihnen nicht in ausgedruckter oder elektronischer Form zur Verfügung gestellt werden. Bitte begeben Sie sich bei Terminbuchung rechtzeitig vor Ihrem gebuchten Termin zum Fotoautomaten im 1. Obergeschoss (Neubau, Großraumbüro Meldeangelegenheiten). Planen Sie hierfür bitte ca. 15 Minuten ein. Weitere Informationen zum Fotoautomaten "Speed-Capture-Station".
  • Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass als Identitätsnachweis - soweit vorhanden)
  • bei Minderjährigen siehe Unterlagen Dokumente für Minderjährige
  • Nachweis der Dringlichkeit (z.B. Vorlage der Reiseunterlagen)

Wichtig

In Zweifelsfällen kann die Passbehörde weitere Unterlagen verlangen (zum Beispiel Sorgerechtsbeschlüsse, aktuelle Personenstandsurkunden, Nachweise über die deutsche Staatsangehörigkeit). In diesen Fällen ist es unter Umständen erforderlich, dass Sie ein weiteres Mal persönlich vorsprechen. Wir empfehlen daher vorhandene Nachweise zum Sorgerecht stets mitzubringen!

Kosten

Gebühr 26,- EUR

Zuständige Stelle