Gewährung von Förderungen nach der Förderrichtlinie -FRL Soziales EF-

Information zu der Leistung

Die Landeshauptstadt Erfurt fördert Projekte von Trägern der freien Wohlfahrtspflege, Vereinen und Verbänden, Selbsthilfegruppen und sonstiger Institutionen im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel gemäß der Förderrichtlinie zur Erfüllung sozialer Aufgaben (FRL Soziales EF).

Beachten Sie bitte die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Förderungen - ANBestEF.

Wichtiger Hinweis

Bitte beachten Sie auch das Merkblatt zur Erhebung personenbezogener Daten gemäß Art. 13 DS GVO im Rahmen von Antragstellungen von Förderungen nach der FRL Soziales EF.

Benötigte Unterlagen

Antrag

Kosten

keine

Ansprechpartner

Herr Müller
Sachbearbeiter
workTel. +49 361 655-6108+49 361 655-6108faxFax +49 361 655-6119

Zuständige Stelle