Umschreibung Dienstfahrerlaubnisse

Information zu der Leistung

Umschreibung der Dienstfahrerlaubnis für Inhaber des Bundeswehrführerscheins und der Polizei

  • Hauptwohnsitz muss in Erfurt sein
     

Hinweis zu Fragen

Sollten trotz der Erläuterungen, die Sie in dieser Leistung finden, weitere Fragen zu fahrerlaubnisrelevanten Themen bestehen, buchen Sie bitte einen Beratungs- oder Auskunftstermin oder senden Sie eine E-Mail an fahrerlaubnis@erfurt.de.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • 1 biometrisches Lichtbild nach der Passverordnung (Frontalaufnahme ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen)
  • gültige Dienstfahrerlaubnis oder Dienstaustrittsbescheinigung
  • ggf. zivilen Führerschein - Ist dieser nicht in Erfurt ausgestellt, ist ein Auszug aus der Führerscheinkartei der früheren Behörde erforderlich (außer wenn schon ein EU-Kartenführerschein vorhanden ist). Wir empfehlen Ihnen vor Ihrem Termin eine Karteikartenabschrift bei der ursprünglich erteilenden Fahrerlaubnisbehörde anzufordern. Bei Nichtvorlage Ihrer Fahrerlaubnisdaten können andernfalls Folgetermine erforderlich sein.
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde, kann bei Antragstellung durch Weiterleitung an Meldebehörde erfolgen

 

Kosten

  • 59,00 EUR

Weiterführende Informationen

Terminvergabe in der Führerscheinstelle

Derzeit ist im Bereich Fahrerlaubnisangelegenheiten grundsätzlich eine Bearbeitung nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.Diesen vereinbaren Sie bitte online auf  www.erfurt.de. Es wird darauf hingewiesen, dass immer vormittags zu den Öffnungszeiten der Führerscheinstelle je nach Personalstärke geprüft wird, ob weitere Termine für den jeweiligen Tag freigegeben werden und Sie somit auch kurzfristig für Ihre Anliegen einen Termin buchen können.

Für den Fall, das Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie den Termin bitte rechtzeitig vorher ab. Hierfür nutzen Sie bitte den Absage-Link in Ihrer Bestätigungsmail oder senden eine E-Mail an buergeramt@erfurt.de mit dem Betreff Terminabsage und unter Angabe Ihrer Termindaten (Name, Aufrufnummer, Tag und Uhrzeit).

Hinweis zum Datenschutz

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gelten ab dem 25.05.2018. Im Rahmen der Antragstellung müssen personenbezogene Daten nach den gesetzlichen Vorgaben erfasst, gespeichert und verarbeitet werden. Ebenso gesetzlich geregelt ist die Löschung von Daten. Die rechtlichen Grundlagen finden Sie insbesondere im Straßenverkehrsgesetz (StVG), der Fahrerlaubnisverordnung (FeV), der Fahrpersonalverordnung (FPersV), dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG), der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (BKrFQV). Ohne die erforderlichen Angaben können Anträge nicht bearbeitet werden.

Hinweis

  • Wenn kein persönliches Erscheinen des Antragstellers möglich ist kann eine Antragstellung auch mittels schriftlicher Vollmacht durch einen Bevollmächtigten erfolgen. Gleichzeitig muss das unterschriebene Formular zur Herstellung des Führerscheins vorliegen. Dieses ist bitte nur auf reinweißem Papier auszudrucken und vom Antragsteller mittig zu unterschreiben. Das Passfoto kann bereits aufgeklebt werden, sollte jedoch mittig im Fangrahmen erfolgen.

 

Zuständige Stelle

Weitere Leistungen in der Kategorie Auto und Fahrerlaubnis