Abmeldung: Wegzug ins Ausland oder Abmeldung einer Nebenwohnung

Information zu der Leistung

  • Die Abmeldung ins Ausland ist Pflicht und ist persönlich im Bürgeramt vorzunehmen. Sie kann auch in schriftlicher Form mittels unten verlinkten Formulars ab einer Woche im Voraus erfolgen.
  • Eine Nebenwohnung können Sie sowohl bei der zuständigen Meldebehörde der Haupt- als auch der Nebenwohnung abmelden. Die Abmeldung ist persönlich im Bürgeramt vorzunehmen. Sie kann auch in schriftlicher Form mittels unten verlinkten Formulars erfolgen. Bitte beachten Sie, dass eine Abmeldung nur rückwirkend möglich ist.

Benötigte Unterlagen

  • bei persönlicher Vorsprache: Vorlage des Personalausweises und / oder Reisepasses
  • bei schriftlicher Abmeldung:
    • Kopien der Ausweisdokumente
    • Formular Abmeldung
    • Angabe einer Telefonnummer für Rückfragen durch den Sachbearbeiter

Kosten

keine

Zuständige Stelle