Melderegisterauskunft (persönliche Vorsprache)

Information zu der Leistung

Bitte beachten Sie: Dieses Anliegen kann aufgrund der aktuellen Situation nur schriftlich beantragt werden. Eine persönliche Vorsprache ist nicht möglich.
Wir bitten um Ihr Verständnis.

Erteilung einer Melderegisterauskunft nach persönlicher Vorsprache mit Personalausweis oder Reisepass (nur für einfache Melderegisterauskünfte an Privatpersonen).

Melderegisterauskünfte können Sie auch schriftlich oder online anfragen.

Es gibt folgende Varianten mit unterschiedlichen Informationen:

Einfache Melderegisterauskunft
Sie bekommen damit folgende Informationen:
Familienname, Vorname (gegebenenfalls Rufname), Doktorgrad, Anschrift sowie einen Hinweis, falls die Person verstorben ist.

Erweiterte Melderegisterauskunft
Für diese Auskunft müssen Sie ein berechtigtes oder rechtliches Interesse glaubhaft machen (z.B. mittels Forderungsaufstellungen und Vollstreckungsbescheiden). Sie erhalten die Auskunft nachdem wir den Fall und die Zulässigkeit geprüft haben.

Im Rahmen der erweiterten Melderegisterauskunft können folgende Informationen erteilt werden:
Familienname und Vorname (gegebenenfalls Rufname), Doktorgrad, Anschrift, Tag/ Ort der Geburt (bei Geburt im Ausland auch der Staat), frühere Namen, Familienstand, Vor-/ Familienname sowie Anschrift des Ehegatten/ Lebenspartners, frühere Anschriften, Tag des Ein-/ Auszugs, gesetzliche Vertretung sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters, Sterbedatum und Sterbeort (bei Versterben im Ausland auch der Staat), derzeitige Staatsangehörigkeiten.

Telefonische Auskünfte können wir in beiden Fällen nicht erteilen.
 

Benötigte Unterlagen

1. Angaben zur gesuchten Person

  • Familienname
  • Vorname
  • Geburtsdatum und/oder
  • letzte bekannte Anschrift

Je konkreter Ihre Angaben sind, desto erfolgreicher ist die Suche.

2. Ihre Personalien sowie Anschrift

3. Verwendung für gewerbliche Zwecke: Mit Ihrer Anfrage müssen Sie angeben, ob die gewünschte Auskunft für gewerbliche Zwecke verwendet wird. Gewerblich ist hierbei jede fortgesetzte Tätigkeit, welche selbständig ausgeübt wird und planmäßig sowie dauernd auf die Erzielung eines nicht nur vorübergehenden Gewinns gerichtet ist. Sofern die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden, sind diese anzugeben. Liegt die nötige Erklärung nicht vor, kann Ihre Anfrage nicht bearbeitet werden und wird Ihnen unbearbeitet zurückgesandt.
Wird die beantragte Auskunft nicht für eigene Zwecke eingeholt (Auftragsdatenverarbeitung), sind der Name des Auftraggeber oder der Auftraggeber sowie der gewerbliche Zweck einzutragen, den der Auftraggeber mit der beantragten Auskunft verfolgt.

4. Verwenden für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels: Sie müssen in Ihrer Anfrage ferner angeben, ob Sie die Auskunft für Zwecke der Werbung und/ oder des Adresshandels nutzen wollen.

5. Bei einer erweiterten Melderegisterauskunft müssen Sie zusätzlich ein berechtigtes oder rechtliches Interesse schriftlich darlegen.

6. Erklärung zur Übernahme der Kosten

Kosten

  • einfache Melderegisterauskunft (online):
    •   5,00 EUR
  • einfache Melderegisterauskunft (Privatpersonen):                    
    • 11,00 EUR
  • einfache Melderegisterauskunft (für gewerbliche Zwecke, nicht Werbung und Adresshandel):
    • 13,00 EUR
  • erweiterte Melderegisterauskunft:                
    • 14,00 EUR
  • Auskunft mit erhöhtem Verwaltungsaufwand:
    • 16,00 EUR bis 40,00 EUR (z.B. zu länger als 5 Jahren verzogenen oder verstorbenen Personen)

Hinweis

Die Gebühren werden für die Bearbeitung der Anfrage erhoben und fallen auch dann an, wenn die gesuchte Person nicht gefunden werden kann oder eine Auskunft aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht erteilt werden darf.

Weiterführende Informationen

Ab sofort können in Erfurt einfache Auskünfte aus dem Melderegister auch über das Internet eingeholt werden - siehe Online-Dienste.

Die gesetzliche Grundlage hierfür ist § 44 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG). Die Online-Adressauskünfte werden nur erteilt, wenn bei der Suche neben Name und Vorname der gesuchten Person zwei weitere Angaben wie Geburtsdatum, früherer Name oder (frühere) Anschrift angegeben werden. Dadurch wird ein Missbrauch beispielsweise für Werbezwecke verhindert.

Die Möglichkeit von schriftlichen oder persönlichen Auskünften aus dem Melderegister bleibt weiter bestehen.

Zuständige Stelle