Gaststättentätigkeiten

Information zu der Leistung

  • Die Ausübung der Gaststättentätigkeit im stehenden Gewerbe bedarf in Thüringen keiner Erlaubnis
  • Die Gewerbeanzeige mit der Angabe über die Art der Speisen und Getränke hat spätestens 4 Wochen vor Eröffnung des Betriebes zu erfolgen

Antragstellung bzw. Einreichung der Unterlagen, Aushändigung:

  • persönliche Vorsprache, per Fax, Postweg, E-Mail (PDF muss unterschrieben sein), auch per Vollmacht möglich
  • persönliche Aushändigung, auch per Fax oder Postweg möglich

Benötigte Unterlagen

  • vollständig ausgefülltes Formular - GewA 1 bei Gewerbeanmeldung, GewA 2 bei Gewerbeummeldung, GewA 3 bei Gewerbeabmeldung
  • Nachweis der Identität bei persönlicher Vorsprache (natürliche Personen)
  • Nachweis der Identität des gesetzlichen Vertreters bei persönlicher Vorsprache sowie Vorlage Registerauszug (Amtsgericht) bei Unternehmen mit Eintragungspflicht in  das Handelsregister
  • Nachweis der Beantragung einer Auskunft aus dem Bundeszentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Abt. Bürgerservice oder zuständige Meldebehörde)
  • Nachweis der Beantragung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Sachgebiet Gewerbeangelegenheiten oder zuständige Gewerbebehörde)

 

Kosten

Anmeldung  25,00 EUR

Ummeldung 15,00 EUR

Abmeldung 10,00 EUR

Weiterführende Informationen

Ansprechpartner

Frau Macheleidt
Sachbearbeiterin
workTel. +49 361 655-7824+49 361 655-7824
Frau Schilling
Sachbearbeiterin
workTel. +49 361 655-7804+49 361 655-7804
Herr Schneider
Sachbearbeiter
workTel. +49 361 655-7814+49 361 655-7814
Frau Stöckigt
Sachbearbeiterin
workTel. +49 361 655-7821+49 361 655-7821

Zuständige Stelle

Weitere Leistungen in der Kategorie Gewerbean-, -abmeldung, -erlaubnisse