Sinnesbehindertengeld / Blindenhilfe

Information zu der Leistung

Sinnesbehindertengeld nach dem Thüringer Sinnesbehindertengeldgesetz (ThürSinnbGG) und Blindenhilfe nach § 72 Sozialgesetzbuch (SGB) XII  erhalten blinde, gehörlose und taubblinde Menschen zum Ausgleich der durch ihre Behinderung bedingten Mehraufwendungen.

Sinnesbehindertengeld ist - im Gegensatz zur Blindenhilfe - eine einkommens- und vermögensunabhängige Leistung.

Ansprechpartner:

  • Frau König          Tel. 0361 655-6339
  • Herr Göring         Tel. 0361 655-6334
  • Herr May              Tel. 0361 655-6261

Fax 0361 655-6299

Benötigte Unterlagen

Sinnesbehindertengeld:

  • Antragsvordruck
  • Bescheid/Ausweis über Schwerbehinderung
  • Betreuerausweis
  • Vollmacht

Blindenhilfe:

  • Antragsvordruck
  • Bescheid/Ausweis über Schwerbehinderung
  • Betreuerausweis
  • Vollmacht
  • Nachweise über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse

Kosten

keine