Personenstandsregister des Standesamtes bzw. des Stadtarchivs

Information zu der Leistung

Personenstandsregister des Standesamtes bzw. des Stadtarchivs der Landeshauptstadt Erfurt

Weiterführende Informationen

Vor 1874 wurden Personenstandsregisterangelegenheiten von den jeweils zuständigen Kirchenbuchführern registriert.

Die staatlichen Personenstandsregister werden nur eine begrenzte Zeit vom Standesamt fortgeführt (Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister 80 Jahre, Geburtenregister 110 Jahre, Sterberegister 30 Jahre). Danach werden sie an das Stadtarchiv abgegeben und können dort nach archivrechtlichen Gesichtspunkten benutzt werden. Die Ausstellung von standesamtlichen Urkunden ist dann nicht mehr möglich.

Beachten Sie bitte auch die Hinweise auf dem entsprechenden Formular.