Erteilung einer Ausnahmegenehmigung im Reisegewerbe

Information zu der Leistung

Für Veranstaltungen von Messen, Ausstellungen, öffentlichen Festen oder aus besonderem Anlass können Ausnahmen von dem Erfordernis der Reisegewerbekarte zum Feilbieten von Waren zugelassen werden.

Antragstellung bzw. Einreichung der Unterlagen, Aushändigung:

  • persönliche Vorsprache, per Fax, Postweg, E-Mail (PDF muss unterschrieben sein), auch per Vollmacht möglich
  • persönliche Aushändigung, auch per Fax oder Postweg möglich

Benötigte Unterlagen

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Abteilung Bürgerservice oder zuständige Meldebehörde) - alle 2 Jahre
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Sachgebiet Gewerbeangelegenheiten oder zuständige Gewerbebehörde) - alle 2 Jahre
  • Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes in Steuersachen
  • Vorlage Registerauszug bei Unternehmen mit Eintragungspflicht in das Handelsregister (Amtsgericht)

Kosten

10,00 - 100,00 EUR

Weiterführende Informationen

Ansprechpartner

Frau Macheleidt
Sachbearbeiterin
workTel. +49 361 655-7824+49 361 655-7824
Frau Schilling
Sachbearbeiterin
workTel. +49 361 655-7804+49 361 655-7804
Herr Schneider
Sachbearbeiter
workTel. +49 361 655-7814+49 361 655-7814
Frau Stöckigt
Sachbearbeiterin
workTel. +49 361 655-7821+49 361 655-7821

Zuständige Stelle

Weitere Leistungen in der Kategorie Gewerbean-, -abmeldung, -erlaubnisse