Bearbeitung von Grundstücksanfragen als Zuarbeit entsprechend Sozialhilfegesetz SGB II

Kosten

keine

Weiterführende Informationen

Bevor einem Bezieher von ALG II Beträge ausgezahlt werden, wird durch das zuständige Jobcenter geprüft, ob ggfs. Grundbesitz vorhanden ist und dieser bebaut werden kann.

Ansprechpartner

Frau Seidel-Jentzsch
Sachbearbeiterin
workTel. +49 361 655-3515+49 361 655-3515faxFax +49 361 655-3509