Genehmigung von Anlagen im vereinfachten Verfahren

Information zu der Leistung

Genehmigung von Anlagen der Verfahrensart "V" (Vereinfachtes Verfahren gemäß § 19 BImSchG - ohne Öffentlichkeitsbeteiligung)

Weiterführende Informationen

Für Anlagen, die besonders geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen, besteht eine Genehmigungspflicht nach dem Bundes - Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Im Einzelnen handelt es sich um Anlagen, die im Anhang der 4. BImSchV aufgelistet sind. Dabei gibt es Anlagen, die nach einem vereinfachten Verfahren zu genehmigen sind, diese sind im Anhang 1 der vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4.BImSchV) mit der Verfahrensart "V" gekennzeichnet. Genehmigungsbehörde für das vereinfachte Verfahren ist das Umwelt- und Naturschutzamt der Stadtverwaltung Erfurt. Für das Verfahren zur Genehmigung bzw. zur Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage hat sich die Nutzung von Formblättern bewährt. Diese Formulare finden Antragsteller auf den Seiten des Thüringer Verwaltungsamtes unter "Formulare für Antrag auf Genehmigung nach BImSchG" bzw. "Formulare für eine Anzeige nach § 15 BImSchG".

Ansprechpartner

Frau Sprenger
Teamleiterin
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