Hygieneüberwachung in Schönheitseinrichtungen und Einrichtungen der Heilbehandlung

Information zu der Leistung

Folgende Einrichtungen unterliegen der infektionshygienischen Überwachung:

  • Tattoo- und Piercingstudios
  • Kosmetik-, Fußpflege-, Friseur-, Massage- und Nagelstudios
  • Podologie
  • Heilpraktiker
  • Ergo-, Logo- und Physiotherapie
  • Hebammen

Beratung zur Einhaltung der hygienischen Anforderungen bei Bau und Betrieb und Beteiligung an Bauvorhaben

Kosten

  • gemäß Gebührenverzeichnis Amt 50, Abt. Gesundheit, in der jeweils gültigen Fassung
  • routinemäßige infektionshygienische Überwachungen sind kostenfrei
  • infektionshygienische Überwachungen aufgrund eines angezeigten oder vorher festgestellten Mangels sind gebührenpflichtig
  • die telefonische Beratung zu hygienischen Fragestellungen ist kostenfrei

Ansprechpartner

Frau Reinhardt
Sachbearbeiterin
workTel. +49 361 655-4261+49 361 655-4261