Hortbetreuung/Hortgebühren an staatlichen Grund- und Gemeinschaftsschulen

Information zu der Leistung

Berechnung von Hortgebühren für die Landeshauptstadt Erfurt und Information zur Gebührenberechnung

Benötigte Unterlagen

Formulare "Besuch des Schulhortes" (hält die Hortleitung bereit) und "Einkommensauskunft für Hortgebührenberechnung" sowie entsprechende Nachweise

Weitere Einkommensunterlagen je nach Einkommenssituation

Kosten

keine

Weiterführende Informationen

Der Freistaat Thüringen bietet die Möglichkeit über das Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen (ThAVEL) einer elektronischen Antragstellung für die Abwicklung von Anzeige und Genehmigungsverfahren unter Nutzung des Internet an.

Unter der Rubrik "Online-Dienste" finden Sie die entsprechende Verlinkung.

Ansprechpartner

Beratungsstelle für Familien mit Kindern
workTel. +49 361 655-4813/4817+49 361 655-4813/4817faxFax +49 361 655-7346

Zuständige Stelle