Erlaubnisverfahren nach § 34 f Gewerbeordnung - Finanzanlagenvermittlung

Information zu der Leistung

Wer als Finanzanlagenvermittler oder Anlagenberater gewerblich tätig sein will, bedarf der Erlaubnis.

Benötigte Unterlagen

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Auskunft aus dem Bundeszentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Abteilung Bürgerservice oder zuständige Meldebehörde)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Sachgebiet Gewebeangelegenheiten, örtlich zuständige Gewerbebehörde)
  • Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes in Steuersachen
  • Auskunft aus dem Insolvenzverzeichnis (Einholung durch Sachgebiet Gewerbeangelegenheiten)
  • Auskunft vom zuständigen zentralen Vollstreckungsgericht
  • Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer (Einholung durch Sachgebiet Gewerbeangelegenheiten)
  • Nachweis Berufshaftpflichtversicherung
  • Nachweis Sachkunde

Kosten

entsprechend Verwaltungsaufwand nach der ThürAllgVwKostO

Weiterführende Informationen

Ansprechpartner

Frau Kallenbach
Sachbearbeiterin
workTel. +49 361 655-7816+49 361 655-7816

Zuständige Stelle

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