Annexleistungen für stationäre und teilstationäre Leistungen und vorläufige Maßnahmen

Information zu der Leistung

Annexleistungen (einmalige Beihilfen) bei stationären Leistungen und vorläufigen Maßnahmen nach dem SGB VIII in Zuständigkeit des Jugendamtes Erfurt gemäß Annexkatalog des Jugendamtes Erfurt oder des externen örtlichen Jugendamtes bei externer Unterbringung

Benötigte Unterlagen

Antragstellung durch Personensorgeberechtigte, Vormünder, ggf. Pflegepersonen, schriftliche Antragstellung immer vor Anschaffung bzw. Beginn der Maßnahme, ggf. mit Kostenvoranschlag

Kosten

keine

Zuständige Stelle