Fahrzeugzulassung - Import-Fahrzeuge und EU-Neuwagen

Information zu der Leistung

Die Fahrzeugzulassung kann auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Dazu ist eine schriftliche Vollmacht (im Original) und ein Personaldokument (auch als Kopie) des Fahrzeughalters erforderlich.

Bei Vorsprache eines Bevollmächtigten muss das SEPA-Lastschriftmandat durch den Fahrzeughalter selbst unterschrieben und zur Zulassung vorgelegt werden.

Eine Zulassung kann dann nicht erfolgen, wenn Zahlungsrückstände bei der Kfz-Steuer oder bei Gebühren aus dem Sachgebiet Zulassungsbehörde bestehen.

Benötigte Unterlagen

  • Kaufvertrag, Rechnung oder verbindliche Bestellung (entfällt bei Umschreibung auf den bisherigen Halter des Fahrzeugs)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • SEPA-Lastschriftmandat
  • Bundespersonalausweis oder Reisepass der Bundesrepublik Deutschland des Fahrzeughalters
  • ggf. andere Personaldokumente des Fahrzeughalters
  • ggf. Vollmacht bei Vorsprache eines Bevollmächtigten

bei einem Neufahrzeug zusätzlich

  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Datenbestätigung des Herstellers oder
  • Gutachten nach Art. 45 VO (EU) 2018/858 oder Gutachten nach § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (Vollgutachten) und
  • ausländische Zulassungsbescheinigung oder Vorlage einer Bestätigung über ein Neufahrzeug ohne ausländische Fahrzeugdokumente

bei einem Gebrauchtfahrzeug zusätzlich

  • ausländische Zulassungsbescheinigung
  • ggf. ausländische Kennzeichen
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Datenbestätigung einer Prüforganisation sowie für Fahrzeuge, die älter als 3 Jahre sind: Hauptuntersuchung einer deutschen Prüforganisation und für SP-pflichtige Nutzfahrzeuge: Nachweis der Sicherheitsprüfung (SP-Prüfprotokoll) oder
  • Gutachten nach § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (Vollgutachten) und für SP-pflichtige Nutzfahrzeuge: Nachweis der Sicherheitsprüfung (SP-Prüfprotokoll)

bei einem Import-Fahrzeug aus einem Nicht-EWR-Staat zusätzlich

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zoll

Wird das Fahrzeug auf eine Firma zugelassen, sind weitere Unterlagen vorzulegen.

Wird das Fahrzeug auf einen Minderjährigen zugelassen, sind zusätzliche Unterlagen erforderlich.

Ein Wunschkennzeichen kann vorab online reserviert werden.

Hinweis
Ist laut der Fahrzeugbeschreibung im Gutachten eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 70 StVZO erforderlich, muss diese vorab beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar, beantragt werden. Zur Zulassung ist die Vorlage des Genehmigungsbescheides zwingend notwendig.

Kosten

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) und werden einzelfallbezogen berechnet:

  • mindestens 34,40 EUR zzgl. der Kosten für das Prägen der Kennzeichentafeln

Erfolgt die Zulassung auf Grundlage eines Gutachtens nach Art. 45 VO (EU) 2018/858 oder § 21 StVZO (Vollgutachten)

  • mindestens 89,90 EUR zzgl. der Kosten für das Prägen der Kennzeichentafeln

Weiterführende Informationen

Hinweis zum Datenschutz

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gelten ab dem 25.05.2018. Im Rahmen der Antragstellung müssen personenbezogene Daten nach den gesetzlichen Vorgaben erfasst, gespeichert und verarbeitet werden. Ebenso gesetzlich geregelt ist die Löschung von Daten. Die rechtlichen Grundlagen finden Sie insbesondere in den §§ 6, 57 - 75 der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV) den §§ 30 - 47 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und § 13 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG). Ohne Ihre erforderlichen Angaben kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.

Ansprechpartner

Information KFZ-Zulassung
workTel. +49 361 655-7854+49 361 655-7854faxFax +49 361 655-7777

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