Fahrzeugzulassung - Kennzeichenübernahme vom Altfahrzeug auf das Neufahrzeug

Information zu der Leistung

Es ist möglich das bisherige Kennzeichen von dem Altfahrzeug auf das Neufahrzeug am selben Tag zu übernehmen. Dazu muss nacheinander das Altfahrzeug außer Betrieb gesetzt und das Neufahrzeug zugelassen werden. Bitte beachten Sie, dass eine Übernahme in seltenen Fällen einer technischen Störung beim Kraftfahrtbundesamt nicht durchgeführt werden kann. Nach der Außerbetriebsetzung dürfen keine Rückfahrten mit dem Altfahrzeug erfolgen, da das Kennzeichen bereits dem Neufahrzeug zugeteilt ist.

Auf Verlangen der Zulassungsbehörde ist das Fahrzeug zur Identifizierung vorzuführen.

Die Fahrzeugzulassung kann auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Dazu ist eine schriftliche Vollmacht (im Original) und ein Personaldokument (auch als Kopie) des Fahrzeughalters erforderlich.

Bei Vorsprache eines Bevollmächtigten muss das SEPA-Lastschriftmandat durch den Fahrzeughalter selbst unterschrieben und zur Zulassung vorgelegt werden.

Ist der Fahrzeughalter des Altfahrzeugs nicht identisch mit dem Fahrzeughalter des Neufahrzeugs ist eine formlose schriftliche Bestätigung über die Kennzeichenübernahme des Fahrzeughalters des Altfahrzeugs erforderlich.

Eine Zulassung kann dann nicht erfolgen, wenn Zahlungsrückstände bei der Kfz-Steuer oder bei Gebühren aus dem Sachgebiet Zulassungsbehörde bestehen.

Benötigte Unterlagen

Weiterführende Informationen

Hinweis zum Datenschutz

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gelten ab dem 25.05.2018. Im Rahmen der Antragstellung müssen personenbezogene Daten nach den gesetzlichen Vorgaben erfasst, gespeichert und verarbeitet werden. Ebenso gesetzlich geregelt ist die Löschung von Daten. Die rechtlichen Grundlagen finden Sie insbesondere in den §§ 6, 57 - 75 der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV) den §§ 30 - 47 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und § 13 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG). Ohne Ihre erforderlichen Angaben kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.

Ansprechpartner

Information KFZ-Zulassung
workTel. +49 361 655-7854+49 361 655-7854faxFax +49 361 655-7777

Zuständige Stelle

Weitere Leistungen in der Kategorie Auto und Fahrerlaubnis