Kfz-Steuer: Antrag auf Erhebung eines Anhängerzuschlages für Zugmaschinen nach § 10 Abs. 2 und 3 KraftStG

Information zu der Leistung

Der Antrag zur Erhebung des Anhängerzuschlags für Zugmaschinen kann ausschließlich in der Zulassungsbehörde im Rahmen der Zulassung gestellt werden. Andernfalls ist der Antrag direkt an das zuständige Hauptzollamt Frankfurt (Oder), Sachgebiet B - Kraftfahrzeugsteuer, Postfach 1284, 15202 Frankfurt (Oder) zu richten.

Bei Vorsprache eines Bevollmächtigten muss der Antrag durch den Fahrzeughalter selbst unterschrieben zur Zulassung vorgelegt werden.

Benötigte Unterlagen

Weitere Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer finden Sie unter www.zoll.de.

Weiterführende Informationen

Hinweis zum Datenschutz

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gelten ab dem 25.05.2018. Im Rahmen der Antragstellung müssen personenbezogene Daten nach den gesetzlichen Vorgaben erfasst, gespeichert und verarbeitet werden. Ebenso gesetzlich geregelt ist die Löschung von Daten. Die rechtlichen Grundlagen finden Sie insbesondere in den §§ 6, 57 - 75 der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV) den §§ 30 - 47 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und § 13 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG). Ohne Ihre erforderlichen Angaben kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.

Ansprechpartner

Information KFZ-Zulassung
workTel. +49 361 655-7854+49 361 655-7854faxFax +49 361 655-7777

Zuständige Stelle

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