Oldtimerkennzeichen (H-Kennzeichen)

Information zu der Leistung

Das Fahrzeug muss mindestens 30 Jahre alt (ab Erstzulassungsdatum) sein.

Für die Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes (Oldtimerveranstaltungen) können rote Oldtimerkennzeichen zugeteilt werden.

Oldtimerkennzeichen ("H-Kennzeichen") können auf Antrag für ein Fahrzeug zugeteilt werden, für das ein Gutachten nach § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (Oldtimer-Gutachten) positiv abgeschlossen ist.

Ab dem 01.10.2017 kann das Oldtimerkennzeichen auch als Saisonkennzeichen zugeteilt werden. Bitte beachten Sie, dass mehr als acht Stellen (Buchstaben und Ziffern) auf einem Kennzeichen unzulässig sind. In diesen Fällen wird eine Umkennzeichnung auf eine kürzere Erkennungsnummer erforderlich.

Diese Änderung kann auch durch eine bevollmächtigte Person beantragt werden.

Eine Zulassung bzw. Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens kann dann nicht erfolgen, wenn Zahlungsrückstände bei der Kfz-Steuer oder bei Gebühren aus dem Sachgebiet Zulassungsbehörde bestehen.

Benötigte Unterlagen

Fahrzeug ist bereits im Zulassungsbezirk Erfurt zugelassen
  • bisherige Kennzeichen
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief
  • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (Protokoll oder auf der Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. dem Fahrzeugschein)
  • für SP-pflichtige Nutzfahrzeuge: Nachweis der Sicherheitsprüfung (SP-Prüfprotokoll)
  • Oldtimer-Gutachten (Gutachten gemäß § 23 StVZO)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • bei Zuteilung als Saisonkennzeichen: elektronische Versicherungsbestätigung für ein Saisonkennzeichen (eVB)
  • Bundespersonalausweis oder Reisepass der Bundesrepublik Deutschland des Fahrzeughalters
  • ggf. andere Personaldokumente des Fahrzeughalters

Ist das Fahrzeug auf eine Firma zugelassen, sind zusätzlich Firmenunterlagen vorzulegen.

Fahrzeug soll mit Oldtimerkennzeichen zugelassen oder nach Erfurt umgeschrieben werden

Kosten

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) und werden einzelfallbezogen berechnet:

Fahrzeug ist bereits im Zulassungsbezirk Erfurt zugelassen
  • 31,20 EUR zzgl. der Kosten für das Prägen der Kennzeichentafeln
Fahrzeug soll mit Oldtimerkennzeichen zugelassen oder nach Erfurt umgeschrieben werden

Weiterführende Informationen

Hinweis zum Datenschutz

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gelten ab dem 25.05.2018. Im Rahmen der Antragstellung müssen personenbezogene Daten nach den gesetzlichen Vorgaben erfasst, gespeichert und verarbeitet werden. Ebenso gesetzlich geregelt ist die Löschung von Daten. Die rechtlichen Grundlagen finden Sie insbesondere in den §§ 6, 57 - 75 der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV) den §§ 30 - 47 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und § 13 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG). Ohne Ihre erforderlichen Angaben kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.

Ansprechpartner

Information KFZ-Zulassung
workTel. +49 361 655-7854+49 361 655-7854faxFax +49 361 655-7777

Zuständige Stelle

Weitere Leistungen in der Kategorie Auto und Fahrerlaubnis