Sicherungsübereignung - Eintragung einer Sicherungsübereignung zum Fahrzeug in die Fahrzeugregister

Information zu der Leistung

Der Eigentümer oder Verfügungsberechtigte über eine Zulassungsbescheinigung Teil II kann diese Verfügungsberechtigung in das örtliche und zentrale Fahrzeugregister eintragen lassen.

Somit kann eine Umschreibung des Fahrzeugs auf einen Dritten oder die Ausfertigung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil II nur mit Einwilligung des Eigentümers bzw. Verfügungsberechtigten erfolgen.

Bitte beachten Sie, dass nach Beendigung der Fahrzeugfinanzierung und Aushändigung der Zulassungsbescheinigung Teil II die Löschung der Sicherungsübereignung beantragt werden muss.

Benötigte Unterlagen

Die Eintragung der Sicherungsübereignung wird persönlich beantragt
  • Antrag auf Eintragung einer Sicherungsübereignung
  • Finanzierungsvereinbarung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
Die Eintragung der Sicherungsübereignung wird schriftlich beantragt
  • Antrag auf Eintragung einer Sicherungsübereignung
  • Kopie der Finanzierungsvereinbarung
  • Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. des Fahrzeugbriefes

Kosten

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) und werden einzelfallbezogen berechnet:

Eintragung und Löschung:    jeweils 5,10 EUR

Weiterführende Informationen

Hinweis zum Datenschutz

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gelten ab dem 25.05.2018. Im Rahmen der Antragstellung müssen personenbezogene Daten nach den gesetzlichen Vorgaben erfasst, gespeichert und verarbeitet werden. Ebenso gesetzlich geregelt ist die Löschung von Daten. Die rechtlichen Grundlagen finden Sie insbesondere in den §§ 6, 57 - 75 der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV) den §§ 30 - 47 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und § 13 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG). Ohne Ihre erforderlichen Angaben kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.

Ansprechpartner

Information KFZ-Zulassung
workTel. +49 361 655-7854+49 361 655-7854faxFax +49 361 655-7777

Zuständige Stelle

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