Aufenthalt zum Zweck der Ausbildung

Information zu der Leistung

Eine Aufenthaltserlaubnis zur betrieblichen Aus- und Weiterbildung in Deutschland können Sie beantragen, wenn die Bundesagentur für Arbeit dieser Tätigkeit zugestimmt hat oder die Aus- und Weiterbildung ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit zulässig ist.

Während der Berufsausbildung dürfen Sie eine von der Berufsausbildung unabhängige Beschäftigung bis zu zehn Stunden in der Woche ausüben.

Nach erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Suche nach einem der Ausbildung angemessenen Arbeitsplatz beantragen.

Diese Aufenthaltserlaubnis wird für maximal ein Jahr erteilt.

Benötigte Unterlagen

Alle Unterlagen sind im Original und als Kopie vorzulegen:

  • Antrag auf Erteilung bzw. Verlängerung eines Aufenthaltstitels
  • gültiger National- / Reisepass
  • 1 aktuelles biometrisches Passbild (nicht älter als 6 Monate)
  • Arbeitsvertrag bzw. Nachweis über ein konkretes Arbeitsplatzangebot
  • Nachweis über Sicherung des Lebensunterhaltes (z.B. Sperrkonto, Verpflichtungserklärung)
  • Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz
  • Nachweis über ausreichend zur Verfügung stehenden Wohnraum: Miet- bzw. Kaufvertrag mit Angabe der Wohnfläche in Quadratmetern und Höhe der Gesamtmiete inklusive der Nebenkosten
  • Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse für die Ausbildung; in der Regel mindestens Kompetenzstufe B1

Diese Auflistung ist nicht abschließend. Im Einzelfall können weitere Unterlagen benötigt werden. Außerdem kann es abweichend zu Ausnahmen kommen. Hierzu finden Sie ggf. weitere Informationen auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.

Für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder Ausbildung benötigen Sie das von der Bundesagentur für Arbeit bereitgestellte Formular.

Kosten

  • 100,00 EUR für die Erteilung
  •   93,00 EUR für eine Verlängerung
  • Es können im Einzelfall weitere Gebühren anfallen.

Weiterführende Informationen

Für die Einreise zum Zweck der Ausbildung wird in der Regel ein Visum benötigt, welches bei der Deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) im Heimatland beantragt werden muss.

Für nachfolgend genannte Länder und deren Staatsangehörige ist kein Visumverfahren erforderlich: Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, Vereinigte Staaten von Amerika und der Republik Korea.

Ein persönliches Erscheinen ist für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis zwingend erforderlich.

Bitte vereinbaren Sie vor Ihrem Besuch immer einen Termin über die Online-Terminvereinbarung der Ausländerbehörde.

Ansprechpartner

Ausländerbehörde
workTel. +49 361 655-5444+49 361 655-5444faxFax +49 361 655-7777

Zuständige Stelle