Leistung
Vorschläge für die Benennung von Jugendschöffen können
- der Jugendhilfeausschuss
- Fraktionen/Parteien
- Vereinigungen jeder Art (z.B. Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände, Organisationen der kirchlichen und sozialen Arbeit, Sportvereine, Umweltorganisationen u.ä.)
einreichen.
Personen können sich auch selbst bewerben. Grundvoraussetzung für die Aufnahme in die Vorschlagsliste des Jugendhilfeausschusses ist der Hauptwohnsitz in Erfurt.
Für die Bewerbung nutzen Sie bitte die Bereitschaftserklärung für die Aufnahme in die Vorschlagsliste als Jugendschöffe.
Ihre schriftliche Bereitschaftserklärung zur Aufnahme in die Vorschlagsliste als Jugendschöffe richten Sie bitte bis spätestens 13. April 2018 (Frist wurde verlängert) an die auf der Erklärung angegebene Anschrift oder geben diese persönlich im Jugendamt der Stadtverwaltung Erfurt, Steinplatz 1, ab.
Häsler-Bittorf
Jugendhilfeplanerin
Jugendhilfeplanerin
workTel. +49 361 655-4706+49 361 655-4706