Bürgerbeteiligung: Bürgerbegehren und Bürgerentscheid

Die Bürger der Stadt Erfurt können gemäß § 17 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) über eine wichtige Angelegenheit im eigenen Wirkungskreis die Durchführung eines Bürgerentscheides beantragen (Bürgerbegehren).