Erfurter Rathaus
Rathaus

Rathaus aktuell

Stadtrat

Stadtverwaltung

Bürgerservice

Bürgerbeteiligung

Bauleitplanverfahren u. a.

Weitere

Stadt-/Ortsteile

Stadtrecht

Landes- und Bundesbehörden

Wahlen

Daten und Fakten

Logo Erfurt.de Rendezvous in der Mitte Deutschlands english | français | 中文
RSS | Stadtplan | Sitemap | Impressum

BürgerserviceStadtratsitzungStadtverwaltung


Suche auf Erfurt.de

Erweiterte Suche
entdecken
Rathaus
erleben und verweilen
leben und wohnen
Wirtschaft
engagiert
mobil
Veranstaltungen
Service
 
StartseiteRathausBürgerbeteiligung
Schriftgröße AAA
 
Bürgerbeteiligung: Einwohnerantrag

zurück zur Übersicht
zurück zur Übersicht

Einwohnerantrag nach § 16 ThürKO

Die Einwohner können beantragen, dass der Gemeinderat über eine gemeindliche Angelegenheit, für deren Entscheidung er zuständig ist, berät und entscheidet (Einwohnerantrag). § 16 Abs. (1) ThürKO.


Download
Hauptsatzung [pdf]
Download

externe Informationen: Landesrecht Thüringen: Thüringer Kommunalordnung (ThürKO)

 

  zum Seitenanfang zum Seitenanfang | Seite drucken Seite drucken | Seite weiterempfehlen Seite weiterempfehlen  
Kontakt | Impressum © Landeshauptstadt Erfurt