Bürgerbegehren und Bürgerentscheid nach § 17 ThürKO
Die Bürger der Stadt Erfurt können gemäß § 17 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) über eine wichtige Angelegenheit im eigenen Wirkungskreis die Durchführung eines Bürgerentscheides beantragen (Bürgerbegehren).
Weitere Regelungen zum Bürgerbegehren und Bürgerentscheid für Bürger und Bürgerinnen der Stadt Erfurt finden Sie in der Hauptsatzung, Anlage 6.