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Zensus 2011: Erhebungsstelle der Landeshauptstadt Erfurt

Zensus 2011  
Zensus 2011
 
   

Im Rahmen der europaweit stattfindenden Volks-, Gebäude- und Wohnungszählungen wird es in Deutschland zum Stichtag 9. Mai 2011 eine Kombination von Befragungen und registergestützter Datenerhebung geben.  

Die letzten Volkszählungen fanden im Jahr 1987 in den alten Bundesländern bzw. 1981 in der ehemaligen DDR statt. Danach wurden die Daten durch statistische Verfahren fortgeschrieben und damit immer ungenauer. Es wird davon ausgegangen, dass die Bevölkerungszahl Deutschlands gegenwärtig um ca. 1,3 Millionen Einwohner überzeichnet ist. Die amtlichen Einwohnerzahlen bilden aber z.B. die Bemessungsgrundlage für die Verteilung von Steuermitteln und EU-Fördergeldern oder die Zahl der Sitze im Bundesrat. Mit der jetzigen Erhebung sollen aktuelle Daten zur Struktur der Bevölkerung sowie deren Erwerbs- und Wohnsituation gewonnen werden.  

Im Gegensatz zu einer traditionellen Volkszählung werden die Daten beim registerbezogenen Zensus weitgehend aus den Verwaltungsregistern gewonnen. Im Rahmen der Haushaltebefragung werden etwa 10 Prozent der Bevölkerung stichprobenartig befragt. Durch diese Methode wird zum einen die Qualität der Daten gesichert und zum anderen die Belastung der Bürger, aber auch die Kosten so gering wie möglich gehalten.  

Welche Personen befragt werden, bestimmt ein kompliziertes mathematisches Zufallsverfahren. Die Anschriften für die Haushaltebefragung werden aus dem Datenpool aller Wohnadressen in der Bundesrepublik ausgewählt. Zur Auskunft verpflichtet sind sämtliche an dieser Adresse wohnenden Bürger. Zur Stichprobe gehören 853 Adressen aus Erfurt. Befragt werden ca. 9.000 Personen in 4.300 Haushalten.  

Zuständig für die organisatorische Durchführung der Haushaltestichproben und alle weiteren organisatorischen Maßnahmen zur Abwicklung des Zensus ist die abgeschottete Erhebungsstelle im Rathaus. Die Befragungen selbst werden von Erhebungsbeauftragten (Interviewern) durchgeführt. Die auskunftspflichtigen Bürger füllen den Fragebogen mit dem Interviewer gemeinsam oder auch allein aus. Die Beantwortung der Fragen ist außerdem über das Internet möglich.  

Neben der Erhebung der Bevölkerungszahlen wird es auch eine Gebäude- und Wohnungszählung geben. Deren Durchführung liegt in der Verantwortung des Thüringer Landesamtes für Statistik. Eigentümer oder Verwalter von Wohneigentum werden dazu im Mai einen Fragebogen erhalten.

 


Haushaltebefragung
Wenn der Erhebungsbeauftragte klingelt
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Kontaktstellen
Ansprechpartner der Erhebungsstelle der Landeshauptstadt Erfurt
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Gesetzliche Grundlagen des Zensus 2011

externe Informationen: Verordnung des EU-Parlamentes und Rates über die Volkszählung

externe Informationen: Zensusgesetz 2011 (ZensG 2011) - Gesetz über den registergestützten Zensus 2011

externe Informationen: Thüringer Gesetz zur Ausführung des Zensusgesetzes 2011 (ThürAGZensG 2011)

 

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