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Aufgaben

Die Zuständigkeit des Stadtrates ist auf die sogenannten eigenen Angelegenheiten begrenzt. Hierbei handelt es sich um solche öffentlichen Angelegenheiten, deren selbstständige, von staatlichen Weisungen freie Wahrnehmung gestattet ist und die in der Stadt wurzeln oder auf sie einen spezifischen Bezug haben. Natürlich kann der Stadtrat nicht jede einzelne Problematik erörtern, da seine Mitglieder nur nach Feierabend ehrenamtlich tätig sind. Insofern ergeben die Kommunalordnung, die Hauptsatzung und die Geschäftsordnung des Stadtrates einen bestimmten Rahmen von Entscheidungen, die dem Stadtrat oder den Ausschüssen zur Entscheidung vorbehalten sind. Zu den wichtigsten gehören:

  • die Wahl der Beigeordneten, die Bestätigung der Ausschussmitglieder und Mitglieder in Aufsichtsräten und sonstigen Gremien,
  • die Entscheidung über das Ortsrecht (Satzungen), z. B. die Haushaltssatzung,
  • die Zustimmung zur Einstellung oder Beförderung der leitenden Bediensteten der Stadtverwaltung.

Die Umsetzung aller Entscheidungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse besorgt die Stadtverwaltung.

Die Zusammensetzung des Erfurter Stadtrates nach der Kommunalwahl vom 7. Juni 2009 sieht wie folgt aus:

51 Mitglieder gehören dem Erfurter Stadtrat an. Neben dem Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Erfurt, Andreas Bausewein, dessen Mitgliedschaft kraft Gesetzes besteht, haben sich

  • 17 Stadtratsmitglieder zur SPD-Fraktion,
  • 11 Stadtratsmitglieder zur CDU-Fraktion,
  •   9 Stadtratsmitglieder zur Fraktion Die Linke,
  •   5 Stadtratsmitglieder zur Fraktion Bündnis 90/Die Grünen,
  •   4 Stadtratsmitglieder zur Fraktion Freie Wähler und
  •   3 Stadtratsmitglieder zur FDP-Fraktion

zusammengeschlossen.

Ein Stadtratsmitglied gehört keiner Fraktion an.

Ziel der Fraktionen ist es, die im jeweiligen Wahlprogramm gemachten Aussagen in der kommunalpolitischen Arbeit umzusetzen. Damit ist die Fraktion Verbindungsstelle zwischen dem Wähler, dem Stadtratsmitglied und der Verwaltung.

 

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