Ein Beirat ist ein beratendes Gremium einer Regierung, Verwaltung, Behörde oder eines Vereins. Sie besitzen ausschließlich eine Beratungs- und Empfehlungsfunktion und haben damit wenig oder keine Entscheidungsbefugnisse. Grundsätzlich wird zwischen gesetzlich geregelten, wissenschaftlichen und Beiräten auf freiwilliger Basis unterschieden. Die Mitglieder eines Beirates können sowohl benannt als auch gewählt werden.
Ausländerbeirat
Das Ziel der Arbeit des Ausländerbeirates ist die Gleichbehandlung der ausländischen und deutschen Bevölkerung. Der Ausländerbeirat vertritt die Interessen der Ausländer gegenüber dem Stadtrat, der Stadtverwaltung und den Ortschaftsräten.
Der Behindertenbeirat der Stadt Erfurt ist eine selbständige und konfessionell sowie parteipolitisch unabhängig arbeitende Interessenvertretung der Behinderten.
Beirat für Baukunst und Stadtgestaltung - Gestaltungsbeirat
Zur Verbesserung der Architekturqualität von stadtbildprägenden Bauvorhaben sowie zur Erhöhung der allgemeinen Baukultur wird in der Landeshauptstadt Erfurt ein Gestaltungsbeirat gebildet. Er soll die ästhetischen Interessen der Öffentlichkeit im Sinne des Bewahrens und der Weiterentwicklung der städtebaulich-architektonischen Qualitäten Erfurts vertreten und das öffentliche Bewusstsein für Baukultur, Baukunst und Architektur fördern.
Aufgabe des ehrenamtlich tätigen Beirates ist es, die Untere Denkmalschutzbehörde bei der Durchführung der Aufgaben, die ihr nach dem Thüringer Denkmalschutzgesetz obliegt, zu beraten und zu unterstützen. Im Einzelnen werden die Aufgaben durch eine Satzung formuliert.
Der Gesetzgeber weist dem Jagdbeirat konkrete Aufgaben zu. Neben der fachlichen Beratung der Unteren Jagdbehörde in jagdwirtschaftlichen und jagdpolitischen Angelegenheiten wie Abschussplanung des Rehwildes auch die Beteiligung an Ordnungswidrigkeitsverfahren bei groben Verstößen gegen das Jagdrecht.