Stadtrecht

Allgemeines

Eine Kommune der Größe von Erfurt funktioniert nur über ein ausgeklügeltes System von Verordnungen, Satzungen und anderen Regularien. Unter den Rubriken Satzungen, Verordnungen und Richtlinien erhalten Sie Zugang zu einer umfänglichen Sammlung der entsprechenden Dokumente.

Die aufgeführten Dokumente der Stadtrechtssammlung sind als PDF-Datei mit PDF-Readern abrufbar. Weitere Informationen und Einstellungen zum Betrachten von PDF-Dokumenten in Webbrowsern sind unter PDF-Dokumente und PDF-Betrachter zusammengestellt.

Der Inhalt der Stadtrechtssammlung kann auch im Bürgerservicebüro des Bürgeramtes (Tel. 0361 655-5444) in der Bürgermeister-Wagner-Straße 1 zu den Sprechzeiten eingesehen werden.

Bürgerservicebüro Bürgermeister-Wagner-Straße 1

Alle Satzungen, Verordnungen und Richtlinien

Satzung über die Führung des Gebäudebestandsverzeichnisses "Statistische Gebäudedatei"

02.08.2012 00:00

Aufgrund der §§ 19 und 26 Abs. 2 Nr. 2 Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501), zuletzt geändert durch das Zweite Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung vom 10. Oktober 1997 (GVBl. S. 352), § 23 des Thüringer Statistikgesetzes (ThürStatG) vom 21. Juli 1992 (GVBl. S. 368) und der Satzung über die Kommunalstatistik der Stadtverwaltung Erfurt vom 20. August 1996 hat der Stadtrat der Landeshauptstadt Erfurt in der Sitzung am 22.04.1998 die folgende Satzung, zuletzt geändert durch die Artikelsatzung zur Anpassung von Satzungen der Landeshauptstadt Erfurt an Änderungen der Verwaltungsstruktur Statistikänderungssatzung) vom 28. Mai 2003 beschlossen:

Richtlinie zur Verleihung des Erfurter Stadtschreiber-Literaturpreises

04.05.2012 00:00

Die Landeshauptstadt Erfurt hat einen Preis gestiftet, der die Bezeichnung "Erfurter Stadtschreiber-Literaturpreis" trägt. Der Preis wird in Form des symbolischen Titels durch Urkunde und eines Geldbetrages (Stipendium) vergeben. Diese Richtlinie regelt die Rahmenbedingungen.

Haushaltssatzung der Stadt Erfurt für die Haushaltsjahre 2011/2012

11.03.2011 00:00

Die jährliche Haushaltssatzung wird aufgrund der §§ 55 und 57 Thüringer Kommunalordnung im Stadtrat der Landeshauptstadt Erfurt beschlossen. Bestandteile der Haushaltssatzung sind der Haushaltsplan, Festsetzung zur Höhe der Kreditaufnahme, der Verpflichtungsermächtigungen, der Kassenkredite und der steuerlichen Hebesätze (Grundsteuer und Gewerbesteuer).


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