Satzung des Beteiligungsrates der Landeshauptstadt Erfurt
Der Stadtrat beschloss in seiner Sitzung am 7. März 2018 die "Satzung des Beteiligungsrates der Landeshauptstadt Erfurt".
Eine Kommune der Größe von Erfurt funktioniert nur über ein ausgeklügeltes System von Verordnungen, Satzungen und anderen Regularien. Unter den Rubriken Satzungen, Verordnungen und Richtlinien erhalten Sie Zugang zu einer umfänglichen Sammlung der entsprechenden Dokumente.
Die aufgeführten Dokumente der Stadtrechtssammlung sind als PDF-Datei mit PDF-Readern abrufbar. Weitere Informationen und Einstellungen zum Betrachten von PDF-Dokumenten in Webbrowsern sind unter PDF-Dokumente und PDF-Betrachter zusammengestellt.
Der Inhalt der Stadtrechtssammlung kann auch im Bürgerservicebüro des Bürgeramtes (Tel. 0361 655-5444) in der Bürgermeister-Wagner-Straße 1 zu den Sprechzeiten eingesehen werden.
Der Stadtrat beschloss in seiner Sitzung am 7. März 2018 die "Satzung des Beteiligungsrates der Landeshauptstadt Erfurt".
Diese Satzung dient dem öffentlichen Anliegen, Bäume im besiedelten Bereich als ökologisch wertvolle Teile von Natur und Landschaft in besonderem Maße zu schützen und zu pflegen.
Die Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte in der Landeshauptstadt Erfurt, regelt die vorübergehende Unterbringung obdachloser Menschen, die sich in einer außergewöhnlichen Wohnungsnotlage befinden und erkennbar nicht fähig sind, sich selbst eine geeignete Unterkunft zu beschaffen bzw. zu erhalten.
Die Landeshauptstadt Erfurt erhebt für die vorübergehende Unterbringung obdachloser Personen in öffentlich - rechtlichen Unterkünften Benutzungsgebühren. Gebührenpflichtig sind diejenigen Personen, die eine Unterkunft für Obdachlose nutzen (Nutzer).
Die Satzung ermöglicht die Beteiligung der jungen Menschen in Erfurt an den Demokratischen Entscheidungen in der Stadt Erfurt. Durch die Satzung werden die Kinder und Jugendliche im Rahmen eines Schülerparlamentes und einer Beteiligungsstruktur an den Entscheidungen beteiligt. Die Beteiligungsstruktur widmet sich allen Bereichen die die Interessen von Kinder und Jugendliche in der Stadt Erfurt berühren.
Die Landeshauptstadt Erfurt erhebt für die Durchführung der Gefahrenverhütungsschau Gebühren nach dieser Gebührensatzung.
Für die Benutzung und die Beanspruchung von Leistungen des Stadtarchivs sind Gebühren und Auslagen nach der Gebührensatzung des Stadtarchivs Erfurt zu erheben.
Die jährliche Haushaltssatzung wird aufgrund der §§ 55 und 57 Thüringer Kommunalordnung im Stadtrat der Landeshauptstadt Erfurt beschlossen. Bestandteile der Haushaltssatzung sind der Haushaltsplan, Festsetzung zur Höhe der Kreditaufnahme, der Verpflichtungsermächtigungen, der Kassenkredite und nachrichtlich der steuerlichen Hebesätze (Grundsteuer und Gewerbesteuer).
Um eine einheitliche Verfahrensweise zur Werbung in den ESB-Sportstätten zu gewährleisten, wurde durch den Erfurter Sportbetrieb die "Richtlinie über die Zulassung von Werbeflächen in den Sportstätten des Erfurter Sportbetriebes, Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Erfurt" (Werberichtlinie) erarbeitet. Mit Inkrafttreten der Richtlinie zum 01.01.2017 ist der Erfurter Sportbetrieb für die Umsetzung verantwortlich. Anträge auf Sportstättenwerbung richten Sie daher an den Erfurter Sportbetrieb.
Die jährliche Haushaltssatzung wird aufgrund der §§ 55 und 57 Thüringer Kommunalordnung im Stadtrat der Landeshauptstadt Erfurt beschlossen. Bestandteile der Haushaltssatzung sind der Haushaltsplan, Festsetzung zur Höhe der Kreditaufnahme, der Verpflichtungsermächtigungen, der Kassenkredite und nachrichtlich der steuerlichen Hebesätze (Grundsteuer und Gewerbesteuer).