Stadtrecht

Allgemeines

Eine Kommune der Größe von Erfurt funktioniert nur über ein ausgeklügeltes System von Verordnungen, Satzungen und anderen Regularien. Unter den Rubriken Satzungen, Verordnungen und Richtlinien erhalten Sie Zugang zu einer umfänglichen Sammlung der entsprechenden Dokumente.

Die aufgeführten Dokumente der Stadtrechtssammlung sind als PDF-Datei mit PDF-Readern abrufbar. Weitere Informationen und Einstellungen zum Betrachten von PDF-Dokumenten in Webbrowsern sind unter PDF-Dokumente und PDF-Betrachter zusammengestellt.

Der Inhalt der Stadtrechtssammlung kann auch im Bürgerservicebüro des Bürgeramtes (Tel. 0361 655-5444) in der Bürgermeister-Wagner-Straße 1 zu den Sprechzeiten eingesehen werden.

Bürgerservicebüro Bürgermeister-Wagner-Straße 1

Alle Satzungen, Verordnungen und Richtlinien

Satzung über die Freiwillige Feuerwehr der Landeshauptstadt Erfurt

20.04.2009 00:00

Die Freiwillige Feuerwehr der Landeshauptstadt Erfurt ist als öffentliche Feuerwehr eine städtische Einrichtung. Die Freiwillige Feuerwehr Erfurt besteht aus den Ortsfeuerwehren (Feuerwehreinheiten) der Landeshauptstadt Erfurt.

Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr Erfurt – FwGebSEF –

27.02.2009 00:00

Alle Maßnahmen der Feuerwehr zur Abwehr von Brandgefahren, anderen Gefahren und Katastrophengefahren und die gegenseitige Hilfe vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen dieser Satzung unentgeltlich. Kostenersatz und Gebühren für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr werden nach Maßgabe der Vorschriften dieser Satzung erhoben.

Satzung über die Aufwandsentschädigung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Landeshauptstadt Erfurt vom 21. Oktober 1998

21.10.1998 00:00

Aufgrund der §§ 2, 18, 19 und 26 Abs. 2 Nr. 2 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 14. April 1998 (GVBl. Seite 73), in Verbindung mit § 14 Abs. 4 des Thüringer Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (ThBKG) vom 7. Januar 1992 (GVBl. Seite 23) in der Fassung des 1. Änderungsgesetzes vom 16. Dezember 1996 (GVBI. S. 320) in Verbindung mit dem § 2 der Thüringer Feuerwehr-Entschädigungsverordnung vom 21. Dezember 1993 (GVBl. S. 33) hat der Stadtrat der Landeshauptstadt Erfurt in seiner Sitzung am 23.09.1998, zuletzt geändert durch die "1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Aufwandsentschädigung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Landeshauptstadt Erfurt- FwEntschSEF -" vom 20. Juni 2002, die folgende Satzung beschlossen: