Stadtrecht

Allgemeines

Eine Kommune der Größe von Erfurt funktioniert nur über ein ausgeklügeltes System von Verordnungen, Satzungen und anderen Regularien. Unter den Rubriken Satzungen, Verordnungen und Richtlinien erhalten Sie Zugang zu einer umfänglichen Sammlung der entsprechenden Dokumente.

Die aufgeführten Dokumente der Stadtrechtssammlung sind als PDF-Datei mit PDF-Readern abrufbar. Weitere Informationen und Einstellungen zum Betrachten von PDF-Dokumenten in Webbrowsern sind unter PDF-Dokumente und PDF-Betrachter zusammengestellt.

Der Inhalt der Stadtrechtssammlung kann auch im Bürgerservicebüro des Bürgeramtes (Tel. 0361 655-5444) in der Bürgermeister-Wagner-Straße 1 zu den Sprechzeiten eingesehen werden.

Bürgerservicebüro Bürgermeister-Wagner-Straße 1

Alle Satzungen, Verordnungen und Richtlinien

Verordnung über die Naturdenkmale Bäume in der Stadt Erfurt

20.08.2003 00:00

In der Landeshauptstadt Erfurt werden bestimmte Bäume bzw. Baumgruppen und deren Umfeld als Naturdenkmal unter Schutz gestellt. Ziel ist es diese Bäume aufgrund ihres Alters, ihrer kulturhistorischen Bedeutung, ihrer Erscheinung oder ihrer Ästhetik zu erhalten und schützen.

Verordnung über den Geschützten Landschaftsbestandteil "Hühnerbiel"

09.05.2003 00:00

In den Gemarkungen Kühnhausen und Tiefthal werden Flächen als geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen. Die Flächen erhalten die Bezeichnung "Hühnerbiel". Ziel ist es u. a. den artenreichen Ackerrandstreifen zu erhalten und durch das Betreiben einer extensiv ausgeübten landwirtschaftlichen Nutzung der Ackerflächen den Randzonen des Gipskeuperhügels zu entwickeln.

Vereinbarung zwischen der Landeshauptstadt Erfurt und dem Stadtverband Erfurt der Kleingärtner e.V.

10.03.2003 00:00

Der Stadtverband Erfurt der Kleingärtner e. V. (Pächter) hat bei der Stadt Erfurt (Verpächterin) Kleingartenflächen angepachtet, die er als Zwischenpächter an die als gemeinnützig anerkannten Kleingartenvereine (Unterpächter) zur kleingärtnerischen Nutzung gemäß dem Bundeskleingartengesetz weiter verpachten darf. Grundlage bildet die Vereinbarung zwischen der Landeshauptstadt Erfurt und dem Stadtverband Erfurt der Kleingärtner e.V.