Geschäftsordnung für den Jugendhilfeausschuss der Stadt Erfurt

17.02.2017 00:00

Regelungen grundsätzlicher Art zum Jugendhilfeausschuss

Die Geschäftsordnung für den Jugendhilfeausschuss der Stadt Erfurt regelt die grundsätzlichen Fragen zum Geschäftsgang des Jugendhilfeausschusses (z. B. Form und Frist der Einladungen, Definitionen von Drucksachen-Arten, Antragsrechte, Mindestinhalte von Niederschriften und die Bildung von Unterausschüssen).

Die Geschäftsordnung für den Jugendhilfeausschuss wird vom Jugendhilfeausschuss in der Regel in seiner konstituierenden Sitzung beschlossen.

Geschäftsordnungs-Informationen

Hinweise:

Beschluss des Jugendhilfeausschusses: 1309/19
Bekanntmachung: 15.11.2019

1.Änderung:
Beschluss des Jugendhilfeausschusses 0179/21