Betreiber- und Nutzungsordnung für die Vergabe und Benutzung von Räumen in Bürgerhäusern der Landeshauptstadt Erfurt

01.07.2016 00:00

Für die zeitweiligen Überlassung der Räume in den Bürgerhäusern werden Entgelte (Miete) im Rahmen der Betreiber- und Nutzungsordnung erhoben. Die Miethöhe ist in der Anlage festgelegt.

Hinweis:

Beschluss: 0935/16 vom 15.06.2016
Bekanntmachung: 30.06.2016