Eigenbetriebssatzung der Landeshauptstadt Erfurt für den Erfurter Sportbetrieb (ESB)

15.06.2015 11:34

Der Erfurter Sportbetrieb (ESB) der Landeshauptstadt Erfurt wird als Unternehmen der Stadt Erfurt ohne eigene Rechtspersönlichkeit nach kaufmännischen Grundsätzen als Sondervermögen verwaltet (Eigenbetrieb).

Satzungs-Informationen

Zweck des Erfurter Sportbetriebes einschließlich etwaiger Hilfs- und Nebenbetriebe ist die Planung, der Bau, die Vermarktung, der Betrieb und die Unterhaltung von Sportstätten, ebenso alle den Betriebszweck fördernden Geschäfte. Der Eigenbetrieb verwaltet die im Haushalt der Stadt bereitgestellten Sportfördermittel und organisiert deren Vergabe nach Maßgabe der Beschlüsse des Stadtrates und den Festsetzungen der Sportförderrichtlinie der Stadt Erfurt.

Hinweise:

Beschluss 0027/15
Bekanntmachung: 05.06.2015 (In Kraft getreten am 06.06.2015)

1. Änderung
Beschluss 0229/18
Bekanntmachung: 22.06.2018

2. Änderung
Beschluss 2061/21
Bekanntmachung: 21.05.2021

3. Änderung
Beschluss 2381/21
Bekanntmachung: 20.04.2022