Satzung über die Benutzung der Internate und Wohnheime an den Staatlichen Förderschulen, Staatlichen Berufsbildenden Schulen sowie dem Spezialschulteil am Albert-Schweitzer-Gymnasium der Landeshauptstadt Erfurt - WhBenSEF

22.10.2001 00:00

Diese Satzung regelt die Benutzung der Wohnheime der Förderschulen für Körperbehinderte und für Schwerhörige/ Gehörlose in Erfurt, des Internates des Spezialschulteils am Albert-Schweitzer-Gymnasiums sowie der Internate für Auszubildende in der Landeshauptstadt Erfurt.

Die Wohnheime werden als öffentliche Einrichtungen der Landeshauptstadt Erfurt betrieben.