Förderrichtlinien der Landeshauptstadt Erfurt zur Erfüllung sozialer Aufgaben (FRL Soziales EF)

01.01.2024 00:00

Die Landeshauptstadt Erfurt fördert nach pflichtgemäßem Ermessen und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel Projekte von Trägern der Freien Wohlfahrtspflege, Vereinen und Verbänden, Selbsthilfegruppen und sonstiger Institutionen (Träger), die ihren Sitz in der Landeshauptstadt Erfurt haben und Aufgaben im Bereich Soziales in der Stadt Erfurt wahrnehmen

Hinweise:

Beschluss: 0904/23
Bekanntmachung: 26.07.2023