Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Landeshauptstadt Erfurt (Sondernutzungssatzung)

20.08.1996 00:00

Diese Satzung regelt die Sondernutzungen auf und an allen Gemeindestraßen der Landeshauptstadt Erfurt innerhalb und außerhalb der geschlossenen Ortslage, außerdem auf und an den Ortsdurchfahrten der Bundes-, Landes- und Kreisstraßen.
Gebühren für die Sondernutzung werden auf der Grundlage der Sondernutzungsgebührensatzung der Landeshauptstadt Erfurt erhoben.

Hinweise:

Beschluss: 215/2001
Bekanntmachung: 28.12.2001 (In Kraft getreten am: 01.01.2002)

1. Änderung mit Beschluss: 2294/09
Bekanntmachung: 24.12.2009

2. Änderung mit Beschluss:0714/18
Bekanntmachung: 23.03.2018

3. Änderung mit Beschluss:0889/21
Bekanntmachung: 20.08.2021
(Mit der 3. Änderung wurde der § 5 Absatz 1 h eingefügt. Dieser tritt am 31.12.2021 außer Kraft)