Satzung der Stadt Erfurt über ein besonders Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB für das Gebiet "Bei dem Kreuzchen am Schleifwege (Binderslebener Landstraße) (EFS 010)"

06.01.1992 00:00

Zur planerischen Vorbereitung von städtebaulichen Maßnahmen im Gebiet "Bei dem Kreuzchen am Schleifwege" im Ortsteil Bindersleben und zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung auf der Grundlage des Rahmenplanes zur Flächennutzung innerhalb des Gebiets steht der Stadt ein besonderes Vorkaufsrecht an bebauten und unbebauten Grundstücken zu. Dies zu sichern ist Grundlage dieser Satzung.

Hinweise:

Beschluss: 198/91
Bekanntmachung: 08.01.1992

(Satzungsnummer alt 6.300)