Satzung der Stadt Erfurt über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes KRV 421 "Äußere Oststadt" gemäß § 142 Absatz 1 und 3 BauGB (Vollverfahren)

14.12.1996 00:00

Im Gebiet "Äußere Oststadt" (KRV 421) liegen städtebauliche Missstände vor. Dieses Gebiet soll durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen wesentlich verbessert und umgestaltet werden. Dies zu sichern ist Grundlage dieser Satzung.

Hinweise:

Beschluss: 328/95
Bekanntmachung: 14.12.1996

(Hinweis: Satzungsnummer alt 6.407)