Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Erfurt

19.12.1996 00:00

In der Landeshauptstadt Erfurt werden Friedhöfe als öffentliche Einrichtungen betrieben. Grundlage für die Benutzung des Hauptfriedhofs und der Ortsteilfriedhöfe bildet die Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Erfurt.

Die Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe werden auf Grundlage der Friedhofsgebührensatzung erhoben.

Hinweise:

Beschluss 324/96
Bekanntmachung: 28.12.1996

1. Änderung mit Beschluss 116/2001
Bekanntmachung: 12.10.2001 (In Kraft getreten: 01.01.2002)

2. Änderung mit Beschluss 2192/09
Bekanntmachung: 12.01.2010