Ehrengräbersatzung der Stadt Erfurt (EhrenGSEF)

09.12.2010 00:00

Für die Beisetzung eines Ehrenbürgers auf einem städtischen Friedhof wird durch die Stadt Erfurt ein Zuschuss nach dieser Satzung gewährt. Weitere Regelungen für Ehrengräber enthält die Ehrengräbersatzung der Landeshauptstadt Erfurt.

Hinweise:

Beschluss: 1610/10
Bekanntmachung: 31.12.2010