Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen in der Landeshauptstadt Erfurt – Abfallwirtschaftssatzung – (AbfwS) –

01.01.2016 00:00

Die Landeshauptstadt Erfurt ist öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger. Sie führt die Entsorgung in ihrem Gebiet auf der Grundlage des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sowie des Thüringer Ausführungsgesetzes zum Kreislaufwirtschaftsgesetz und nach Maßgabe dieser Satzung als öffentliche Einrichtung durch.
Im Rahmen der ihr obliegenden Aufgaben fördert sie die nachhaltige Ressourceneffizienz in der Abfallwirtschaft zur Verbesserung des Umwelt- und Klimaschutzes.

Hinweis:

Beschluss: 1618/15 vom 18.11.2015
Bekanntmachung: 11.12.2015

1.Änderung
Beschluss 1255/21 vom 10.11.2021
Bekanntmachung: 24.12.2021