Festsetzung privatrechtlicher Entgelte für die Benutzung: "Betreutes Wohnen Lindenweg"

07.01.2005 11:24

Die Einrichtung "Betreutes Wohnen Lindenweg" ist eine Einrichtung der Jugendhilfe in kommunaler Trägerschaft, die Leistungen der Hilfe zur Erziehung in Form von stationärer und ambulanter Hilfe erbringt. Es werden privatrechtliche Entgelte für die Benutzung dieser Einrichtung erhoben.

Hinweise:

Beschluss: I 101/2004
Bekanntmachung: 07.01.2005