Festsetzung privatrechtlicher Entgelte für die Benutzung: "Jugendhilfezentrum Aster"

19.01.2007 11:26

Das "Jugendhilfezentrum Aster" ist eine Einrichtung der Jugendhilfe in kommunaler Trägerschaft, die Leistungen der Hilfe zur Erziehung gemäß in Form von stationärer, teilstationärer und ambulanter Hilfe erbringt. Für die Benutzung des "Jugendhilfezentrums Aster" werden privatrechtliche Entgelte erhoben.

Hinweise:

Beschluss: 233/2006
Bekanntmachung: 19.01.2007