Verordnung über den Geschützten Landschaftsbestandteil "Strienberg"

08.03.1996 00:00

In der Gemarkung Bischleben werden Flächen als geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen. Ziel ist es das Gebiet als ein historisch gewachsenes Landschaftsbild zu erhalten und vor nachteiligen Veränderungen zu schützen.

Hinweis:

Entscheidung des Oberbürgermeisters: 613/95
Bekanntmachung: 08.03.1996

geändert  mit Entscheidung des Oberbürgermeisters: 307/2001 vom 09.07.2001
Bekanntmachung: 27.07.2001