Verordnung über den Geschützten Landschaftsbestandteil "Hungerbachhölzchen"

08.03.1996 00:00

In der Gemarkung Erfurt und Marbach werden Flächen als geschützte Landschaftsbestandteile ausgewiesen. Ziel ist es die Gebiete als historisch gewachsene Landschaftsbilder zu erhalten und vor nachteiligen Veränderungen zu schützen.

Hinweis:

Entscheidung des Oberbürgermeisters: 613/95
Bekanntmachung: 08.03.1998

geändert mit Entscheidung des Oberbürgermeisters: 307/2001 vom 09.07.2001
Bekanntmachung: 27.07.2001