Verordnung über den Geschützten Landschaftsbestandteil "Wohngebietspark Roter Berg"

11.07.1997 00:00

In den Gemarkungen Erfurt, Flur 63 und Gispersleben - Viti, Flur 2 werden Flächen als geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen. Ziel ist es die Naherholung zu erhalten und zu entwickeln, insbesondere durch die Erweiterung der Gehölzbestände und das Kleingewässer als Reproduktions- und Lebensraum für Amphibien und Wasserinsekten zu sichern.

Hinweis:

Entscheidung des Oberbürgermeisters: 143/97
Bekanntmachung: 16.05.1997

geändert mit Entscheidung des Oberbürgermeisters: 307/2001 vom 09.07.2001
Bekanntmachung: 27.07.2001